Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich

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10 Jahre Hauser & Schwerzmann Haustechnik AG


Tag der offenen Türe

Im Jahr 2024 feiert die Hauser & Schwerzmann Haustechnik AG ihr 10-jähriges Jubiläum. Zu diesem besonderen Anlass laden wir Sie herzlich zu unseren Tagen der offenen Tür am 24. und 25. Mai ein. Wir freuen uns darauf, diesen Meilenstein gemeinsam mit Ihnen zu feiern.

Highlights

Es erwartet Sie:

  • Kostenlose Energieberatung von Expertinnen und Experten (Details siehe unten)
  • Getränke und Verpflegung
  • Gewinnspiel mit "Bhaltis"
  • Wärmepumpen-Ausstellung inkl. Erdsondenbohrgerät
  • Highlights aus 10 Jahren Hauser & Schwerzmann
  • Kinderecke
Exklusiv: Energieberatung von Expertinnen und experten

Zur Feier unseres Firmenjubiläums bieten wir während der Dauer des Fests kostenlose Beratungsgespräche zu den Themen Heizungsersatz, Photovoltaik und Ladestationen Elektromobilität an. Fragen Sie, was Sie schon immer wissen wollten. Unsere Fachleute aus Planung und Ausführung sind vor Ort und stehen Ihnen zur Verfügung. 

Anmeldung Energieberatung

Zur Anmeldung für einen kostenlosen Termin mit unseren Fachleuten klicken Sie bitte auf folgenden Anmeldungslink. Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an, damit wir Ihnen die Terminbestätigung mit weiterführenden (fakultativen) Fragen zu unserer Vorbereitung senden können.

Eckpunkte
Wann
  • Freitag, 24. Mai 2024 zwischen 15:00 und 20:00 Uhr
  • Samstag, 25. Mai 2024 zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
Wo

Das Fest findet bei uns in der Werkstatt und den Büros in Schlieren statt: 
Grabenstrasse 1, 8952 Schlieren

Anreise

Sie reisen vorzugsweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an. Wir befinden uns in 2 Minuten Gehdistanz zum Bahnhof Schlieren und zur Tram-/Bushaltestelle Schlieren, Zentrum / Bahnhof.

Autoparkplätze sind in begrenzter Anzahl vorhanden.

An- und Abmeldung

Gerne können Sie sich unter folgender Mail-Adresse für den Tag der offenen Türe anmelden: 10jahre@h-s-h.ch

Sie helfen uns so, die Menge an Verpflegung besser einzuschätzen. Natürlich können Sie auch ganz spontan vorbeischauen.

 

 

Angenehmes Klima in jedem Raum


Durch den Klimawandel wird die Hitze von Sommer zu Sommer in immer mehr Innenräumen unerträglich. Diesem Problem kann durch passive Massnahmen wie Raumplanung (genügend Grünflächen, Winddurchlässigkeit gegen Hitzestau) und auf sommerlichen Wärmeschutz optimierte Neubauten (genügend thermische Masse, Aussenverschattung bei Fenstern) entgegengewirkt werden. Bei bestehenden Bauten lassen sich diese passiven Ansätze jedoch nicht mehr anwenden. Hier ist die aktive Kühlung die beste Option, um auch an heissen Somertagen eine angenehme Innentemperatur zu erreichen.

 

Weshalb die richtige temperatur wichtig ist

Zu warme Temperaturen in Räumen sind nicht nur unangenehm, sondern haben messbare Effekte auf unsere Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit. So nimmt beispielsweise die Arbeitsleistung von Büroangestellten bereits ab 28°C Lufttemperatur deutlich ab, und auch die Arbeitssicherheit ist aufgrund der Konzentrationsschwäche reduziert. Hohe Temperaturen verschärfen aber auch Kreislaufprobleme und führen zu Flüssigkeitsverlusten, was bestehende Erkrankungen verschlimmern kann. Grosse Hitzewellen gehen deshalb jeweils mit Übersterblichkeit einher.

 

Aktiv kühlen - richtig umgesetzt

Eine aktive Kühlung bzw. eine Klimatisierung von Büros oder anderen Innenräumen erhöht also nicht nur das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit, sondern reduziert auch Gesundheitsrisiken. Um jedoch eine genügend hohe Kühlleistung zu erreichen, und den Energieverbrauch sowie die Kosten möglichst gering zu halten, sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Kühlung mit Split-Geräten statt mit mobilen Klimageräten: Mobile Klimageräte sind zwar schnell einsatzbereit, sind aber laut, ineffizient, verfügen über eine eingeschränkte Kühlleistung und verursachen einen höheren Materialverbrauch. Lösungen mit Split-Geräten (Ventilator im Aussenbereich, Kühlgerät im Innenbereich) sind dagegen im Innenraum wesentlich leiser, weisen hohe Leistungszahlen auf, sind langlebiger und damit langfristig auch kostengünstiger.
  • Planung und Installation durch eine Fachperson: Für die Auswahl des richtigen Produkts, eine effiziente Anordung des Aussengeräts sowie eine fachgerechte Inbetriebnahme ist der Beizug einer spezialisierten Firma unabdingabar.
  • Wartung: Fix installierte Klimasysteme sollten regelmässig gewartet werden, um einen einwandfreien Betrieb zu garantieren.
  • Kombination mit PV-Anlage prüfen: Kühlgeräte brauchen genau dann Energie, wenn die Erträge einer PV-Anlage ebenfalls hoch sind: an sonnigen Sommertagen. Es kann deshalb sehr interessant sein, eine Kombination einer Kühlanlage mit PV-Modulen zu prüfen, um einerseits Kosten zu sparen, andererseits aber auch einen CO2-neutralen Kühlbetrieb zu erreichen.

 

Hauser & Schwerzmann - ihr installationspartner im limmattal für klimageräte

Falls Sie sich für die Installation eines Kühlsystems für Ihren Innenraum interessieren, stehen wir Ihnen für eine Beratung oder die Zusammenstellung einer Offerte gerne zur Verfügung. Die HSH verfügt über jahrelange Erfahrung mit der Installation von Klimageräten in Oberengstringen, Unterengstringen, dem restlichen Limmattal sowie der Stadt Zürich. Unsere Dienstleistung umfasst auch die fachgerechte Inbetriebnahme, alle behördlichen Anmeldungen und Nachweise sowie nach Wunsch auch eine regelmässige Wartung der Klimageräte.


Kontaktieren Sie uns jetzt!

Auswahl Referenzobjekte

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Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich


Im Mai 2017 wurde das totalrevidierten Energiegesetzes an der Urne angenommen, welches die Energiestrategie der Schweiz bis ins Jahr 2050 festlegt. Auch die Kantone sind deshalb aktiv daran, die geltenden kantonalen Energievorschriften anzupassen und zu verschärfen - insbesondere im Gebäudebereich. Der im Kanton Zürich erarbeitete und im November 2021 vom Stimmvolk angenommene Gesetzesentwurf soll die Energiewende sowie die Dekarbonisierung des Gebäudeparks rasch vorantreiben.

 

überblick über das neue energiegesetz

Das Gesetz wird folgende Änderungen mit sich bringen, wobei sich vor allem die Anforderungen bei Neubauten und die Vorgaben beim Heizungsersatz verschärfen (Liste nicht abschliessend, voller Text hier):

  • Ein Teil der benötigten Elektrizität muss bei Neubauten vor Ort erzeugt werden, etwa mit einer Photovoltaik-Anlage.
  • Neubauten müssen ihren energetischen Bedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung ohne fossile Brennstoffe decken.
  • Bei einer Heizungssanierung muss die neue Versorgung ohne direkte, fossile CO2-Emissionen erfolgen. Erleichterungen sind möglich, falls dies zu technischen Problemen führen sollte, oder die erneuerbare Wärmeversorgung über den ganzen Lebenszyklus mehr als 5% teurer würde als der Beibehalt des alten Systems. Die Methode für die Berechnung der Lebenszykluskosten wird in einer Verordnung geregelt werden.
  • Ist die erneuerbare Wärmeversorgung mehr als 5% teurer (vgl. vorheriger Punkt), muss stattdessen 10% des Bedarfs nach dem Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies kann rechnerisch nachgewiesen werden, oder mit der Umsetzung von Standardlösungen, die in einer Verordnung noch genauer definiert werden. Mögliche Standardlösungen könnten die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau von Solarthermie sein.
  • Die Nutzung von Gas ist weiter erlaubt, jedoch muss einerneuerbarer Anteil von 80% erreicht werden.
  • Alle elektrischen Widerstandsheizungen zur Gebäudeheizung sowie zentrale, elektrische Warmwassererwärmer müssen bis 2030 ersetzt werden.

Das Gesetz sieht eine ganze Reihe von Ausnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass beispielsweise bei ausserordentlichen Verhältnissen oder bei finanziellen Härtefällen für Gebäudeeigentümer realistische Lösungen realisiert werden können. Das neue Energiegesetz schreibt den Wechsel auf eine erneuerbare Heizung damit nur dann vor, wenn dies finanziell tragbar ist.

 

Inkrafttreten und details

Es ist aktuell noch unklar, ab wann das neue Gesetz nach der Annahme an der Urne in Kraft treten wird. Möglicherweise könnte dies schon 2022 der Fall sein. Auch der Wortlaut der zugehörigen Verodnung, welche viele noch offene Punkte regeln wird (beispielsweise die Berechnungsmethoden für den Nachweis der Mehrkosten von erneuerbaren Heizungen), ist noch nicht bekannt.

 

folgen für gebäudeeigentümer und mietende

Für Neubauten sind die Änderungen klein, da eine erneuerbare Energieversorgung bei neuen Gebäuden bereits heute Standard ist. Wesentlicher ist für geplante Gebäude die Vorgabe zur Erzeugung von lokalem Strom, was in den meisten Fällen eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) bei Neubauten nötig machen wird. Weil PV-Anlagen bei sorgfältiger Planung jedoch wirtschaftlich sind, ist dies für Vermieter kein wesentlicher Nachteil, und Eigenheimbesitzerinnen profitieren von günstigem Solarstrom. Für Mietende besteht ein effektiver Schutz vor steigenden Preisen, da der Strom von Gesetzes wegen nicht mehr kosten darf als der vom Elektrizitätswerk.

Die grössten Änderungen betreffen den Bestand, und zwar vor allem beim Heizungsersatz. Der genaue Effekt des Gesetzes ist noch nicht genau abschätzbar, einige Tendenzen zeichnen sich aber bereits ab:

  • Technologische Fortschritte und Skalierung führen dazu, dass heute Wärmepumpensysteme über den Lebenszyklus meist günstiger sind als fossile Systeme – und das ohne die Berücksichtigung von Fördergeldern. Es dürfte damit für viele Gebäude schwierig sein, 5% Mehrkosten gegenüber einem fossilen System nachzuweisen. Damit ist für diese Gebäude der Wechsel zu einer erneuerbaren Versorgung Pflicht.
  • Selbst wenn 5% Mehrkosten über den gesamten Lebenszyklus nachgewiesen werden können, ist der 1:1-Ersatz erschwert, da ein erneuerbarer Anteil von 10% nachgewiesen werden muss. Die Realisierung dieses Anteils (z.B. durch den Einbau von Solarthermie) erhöht zusammen mit dem Aufwand für die Nachweisführung die Kosten für fossile Systeme.
  • Dank Fördergelder und der Möglichkeit, die Mehrkosten einer erneuerbaren Heizung per Mietzinserhöhung an die Mietenden weiterzugeben, ist der Einbau von nachhaltigen Wärmeversorgungslösungen für Gebäudeeigentümer meist sowieso interessant.
  • In den allermeisten Fällen sind erneuerbare Heizungen über den Lebenszyklus billiger als fossile Lösungen – insbesondere wenn die Fördergelder berücksichtigt werden. Damit sinken die Gesamtkosten für die Mietenden, da zwar der Mietzins steigt, die Nebenkosten aber in einem grösseren Mass sinken.

Sie stehen vor der Frage, wie das neue Energiegesetz des Kantons Zürich Ihre Liegenschaft beeinflussen wird und suchen nach einer geeigneten Energieversorgungslösung? Gerne helfen wir Ihnen weiter und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten!